Gütesiegel

Was ist das Gütesiegel Gesunde Schule Tirol?

Das Gütesiegel Gesunde Schule ist die Auszeichnung mit stärkenorientierter Perspektive  für gute, gesunde und nachhaltige Schulen in Tirol.

Wie das an Schulen aussieht, sehen Sie am besten gleich in unserem Film über das Gütesiegel Gesunde Schule Tirol!

 

Das Gütesiegel Gesunde Schule Tirol ist eine drei Schuljahre gültige Auszeichnung für Schulen, die Gesundheitsförderung am Schulstandort nachweislich (durch die Erfüllung definierter Kriterien) und ganzheitlich leben.

Das Gütesiegel wurde im Rahmen einer langfristig angelegten Kooperation der Institutionen Österreichische Gesundheitskasse, Pädagogische Hochschule Tirol, Bildungsdirektion für Tirol, Land Tirol und Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau für Gesundheitsförderung an Tirols Schulen entwickelt und umgesetzt.

  Der Weg zum Gütesiegel 

 

 

Kriterienkatalog

Der Kriterienkatalog des Gütesiegels zeigt in übersichtlicher Kurzform, welche Kriterien eine „Gesunde Schule“ ausmachen:

 

Jedes Kriterium wird mittels einiger Merkmale überprüft. Es gibt MUSS- und SOLL-Merkmale. Mit Hilfe des Kriterienkatalogs kann eine Schule selbst jederzeit analysieren, wie "gesund" sie ist.

Die Kriterien unterscheiden sich etwas - abhängig von der Schulart. Alle Kriterienkataloge finden Sie im Downloadbereich.

Handbuch

Das Handbuch zum Kriterienkatalog ist eine Orientierungshilfe und enthält:

  • genaue Hintergrundinformationen
  • Informationen zum Ablauf
  • Definitionen zu den Kriterien und Erklärungen
  • das Bewertungsschema zum Ausfüllen des Kriterienkatalogs
  • Beispiele für Maßnahmen, Impulse und weiterführende Ideen
  • u.v.a.m.

 Das Handbuch finden Sie im Downloadbereich.

Komission

Die Kommission zur Vergabe des Gütesiegels Gesunde Schule Tirol setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der fünf Partnerinstitutionen (ÖGK, PHT, BD für Tirol, Land Tirol, BVAEB) zusammen. Die fünf Partnerinstitutionen ernennen und entsenden bis zu fünf Vertreterinnen oder Vertreter in die Kommission.

Die Entscheidung über Ernennung und Entsendung obliegt jeder Institution selbst und erfolgt jährlich neu. Die offizielle Meldung der Kommissionsmitglieder (inklusive der Leitung) hat von den Partnerinstitutionen bis zum letzten Werktag im März (= Antragsfrist fürs Gütesiegel) an das Programmbüro (ÖGK) zu erfolgen.

Die kooperierenden Institutionen übernehmen wechselweise den Vorsitz der Kommission in folgender wiederkehrender Reihenfolge:

  • Österreichische Gesundheitskasse
  • Pädagogische Hochschule Tirol
  • Bildungsdirektion für Tirol
  • Land Tirol
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau 

Beschlussfassung

Jede Institution hat eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Es besteht für jedes Kommissionsmitglied vorab die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Anträge und Evaluierungsberichte.